ROLF BEEKER
MEDIATOR

Keine Einigung ohne eine grundlegende Einsicht.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die grundsätzliche Bereitschaft, eine auf Kompromiss beruhende Einigung auszuhandeln und diese auch ohne die Autorität eines Richterspruches als verbindlich anzuerkennen. Die Parteien müssen sich dabei die Frage stellen, ob ein Abrücken von Maximalforderungen nicht vernünftiger ist, als ein zermürbender, sich oft über Jahre hinziehender Streit, bei dem es auch im wirtschaftlichen Sinne nur selten einen Gewinner gibt. Ist diese Flexibilität nicht vorhanden, wird auch der beste Mediator scheitern. Denn seine oder ihre Stärke liegt darin, Konflikte emotional zu entschärfen und die Interessen von vernünftigen Menschen an einer vernünftigen Einigung zu vereinbarungsfähigen Positionen zusammenzuführen.

Erkennen, was von Vorteil ist.
Eine Mediationsverfahren bietet in zweifacher Hinsicht große Vorteile. Zum einen produziert es weniger Kosten als ein Gerichtsverfahren, dessen Ausgang dann auch noch von den ursprünglich gesetzten Zielen abweicht. Zum zweiten haben die Parteien bei einem Mediationsverfahren Gestaltungsspielraum. So lassen sich u.a. individuelle und situative Rücksichten zur Geltung bringen, die in den zwangsläufig formalisierten und anonymisierten Richtersprüchen keinen Platz finden. Diese können der hohen Komplexität vieler Streitfälle gar nicht gerecht werden, so dass nur eine Mediation adäquate Lösungen verspricht.
So wurde z.B. auch im Fall des von großem öffentlichen Interesse begleiteten Streites um den Suhrkamp Verlag der Weg der Mediation vorgeschlagen. Denn einer der größten Vorteile bei Mediationen ist der Gewinn von Zeit.

Die Stationen der Mediation – Geduld bewahrt vor dem Prozess ohne Ende.
Ein seriöses Mediationsverfahren ist klar strukturiert und in seinen Abläufen transparent, nicht zu verwechseln mit den heute oftmals angebotenen psychologischen Coachings.
Sein Ziel ist der Kompromiss und nicht der gläuterte neue Mensch. Das Mediationsverfahren durchläuft in der Regel sechs Stationen:

I. STATION: VEREINBARUNG
In der ersten Phase erläutert der Mediator den Konfliktparteien die Grundlage der Mediation. Der Mediator informiert über den Ablauf des Mediationsverfahrens und vereinbart, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Selbstverständlich wird geprüft, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Im Erstgespräch wird auch die Frage der Honorierung des Mediators besprochen. Es wird ein Mediationsvertrag geschlossen.

II. STATION: THEMENSAMMLUNG
In einer Bestandsaufnahme werden die klärungsbedürftigen Themen beider Parteien gesammelt und focussiert. Der Mediator unterstützt die Mediationsteilnehmer hierbei und formuliert die zu klärenden Probleme neutral, positiv und lösungsoffen.

III. STATION: INTERESSENKLÄRUNG
In dieser Phase werden die Interessen formuliert, die den zur Geltung gebrachten Positionen der Parteien zugrunde liegen. Mediation basiert auf dem Gedanken, dass es keine “objektive” Wahrheit gibt, sondern dass jeder Mensch sich in seiner eigenen, subjektiv empfundenen Wirklichkeit bewegt. Diese gilt es zu relativieren und für einen intersubjektiven Verständigungsprozess zu öffenen. Als Mediator verfüge ich über kommunikationswissenschaftliche Methoden und bin damit in der Lage, wechselseitiges Verständnis und Akzeptanz für eine unterschiedliche Sicht der Dinge zu erzeugen. In den meisten Fällen versetzt dies die einstigen Kontrahenten wieder in die Lage, zukunftsorientierte und wertschöpfende Optionen miteinander zu entwickeln.

IV. STATION: LÖSUNGSVERSUCHE
Haben die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet, werden in dieser Phase Lösungsperspektiven entwickelt. Hier ist die Kreativität aller Beteiligten gefordert.

V. STATION: BEWERTUNG UND AUSWAHL
Die Lösungsoptionen werden nunmehr auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft. Vor- und Nachteile sind dabei sorgfältig abzuwiegen. Die Abkehr von starren Positionen eröffnet Alternativen für eine Einigung, wie sie für die Kontrahenten vorher gar nicht denkbar waren. So wahrt jeder seine Interessen und schafft zudem die Voraussetzung für tragfähige Regelungen in der Zukunft.

VI. STATION: ERGEBNIS
Die Tragfähigkeit der ausgehandelten Vereinbarung muss überprüft werden – vielleicht auch unter Hinzuziehung der Rechtsanwälte. Wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht doch die bessere Alternative oder war der mit der Mediation eingeschlagene Weg doch der richtige? Die getroffene Vereinbarung wird abschließend schriftlich festgehalten und bei Bedarf notariell beurkundet. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir das Mediationsverfahren auch in unserer Eigenschaft als anerkannte Gütestelle durchführen.
In diesem Fall ist die Abschlussvereinbarung juristisch “durchsetzbar” und bietet damit ebensoviel Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil.