ROLF BEEKER
MEDIATOR

Mit welchem Ergebnis kann ich rechnen?
Das gewünschte Ergebnis stellt eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung dar, die den Abbruch der Kontakte verhindert und auch in der Zukunft eine Zusammenarbeit ermöglicht.

Gibt es ein Urteil, einen Beschluss, einen Vergleich?
Die gefundene Lösung wird in Form einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, das Mediationsverfahren in meiner Eigenschaft als anerkannte Gütestelle durchzuführen. Die Vorteile hieraus erläutern wir Ihnen gerne persönlich.

Ist die Vereinbarung vollstreckbar?
Sofern das Verfahren vor uns als anerkannte Gütestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf durchgeführt wird, kann durch entsprechenden Antrag beim Amtsgericht eine Vollstreckbarkeitserklärung der Vereinbarung erzielt werden.

Wie sind die Kosten und wie ist die Kostenverteilung?
Die Kosten bestimmen sich nach Aufwand. Der Mediator vereinbart mit den Konfliktparteien ein entsprechendes Stundenhonorar. Die Höhe des Stundenhonorars orientiert sich an dem Gegenstandswert des   Konfliktgegenstandes. Die Kosten werden geteilt.